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Nationale Erbschaftssteuer ab 1.1.2012? Kommt die entsprechende Volksinitiative zustande und wird diese vom Volk angenommen, werden Erbschaften und Schenkungen ab 2 Mio. durch den Bund besteuert zu einem Satz von 20 %. Ausgenommen wären Ehegatten und registrierte Partner. Weitere Ausnahmen sind für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe vorgesehen.

Erhöhung der Schwellenwerte für die ordentliche Revision: Ab 1.1.2012 ist die ordentliche Revision bei Unternehmen vorgeschrieben, bei welchen zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt sind: Bilanzsumme 20 Mio., Umsatz 40 Mio, 250 Mitarbeiter.

Innerkantonale Verrechnung von Betriebsverlusten mit Grundstückgewinnsteuer (Kt. ZH): Im interkantonalen Verhältnis wird die Verrechnung zugelassen, bei einem rein innerkantonalen Sachverhalt jedoch verweigert. Diese Praxis wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mit Entscheid vom 25.8.2010 geschützt, trotz festgestellter Verfassungswidrigkeit.

Mit Urteil vom 7.10.2011 hat das Bundesgericht die bisherige Praxis des Kantons Zürich geschützt. Das heisst, im innerkantonalen Verhältnis ist die Verrechnung von Grundstückgewinnen mit Betriebsverlusten nach geltendem Recht weiterhin nicht möglich. 

Entlastung auf Liquidationsgewinn Selbständigerwerbender: Seit 1.1.2011 gelten steuerliche Privilegierungen bei Aufgabe einer selbständigen Erwerbstätigkeit ab dem 55. Altersjahr bzw. bei invaliditätsbedingter Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit.

BVG und Säule 3a bis zum 70. Altersjahr: Seit 1.1.2011 ist ein Verbleib im BVG bis zum vollendeten 70. Altersjahr möglich, soweit das entsprechende Vorsorgereglement dies vorsieht. Auch Beiträge in die Säule 3a sind bis zum 70. Altersjahr möglich.

BVG-Einkauf mit anschliessendem Kapitalbezug: Die dreijährige Sperrfrist gilt gemäss Bundegerichtsurteil vom 12.3.2010 absolut. Eine mildere Praxis gilt noch für Einkäufe bis 19.8.2010 (Publikationsdatum Bundesgerichtsurteil).

Abzug für Energiesparmassnahmen: Seit 1.1.2010 sind energiesparende Investitionen grundsätzlich zu 100 % als Liegenschaftenunterhalt abziehbar (z.B. Erstellen einer Solaranlage).

Werden solche Investitionen jedoch kurz nach der Erstellung einer Liegenschaft getätigt, werden die Auslagen in der Regel den nicht abzugsfähigen Erstellungskosten zugerechnet. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat nun aber mit Urteil vom 17.11.2010 die Auslagen für eine Fotovoltaikanlage 21 Monate nach Erstellung eines Einfamilienhauses mangels Hinweisen auf Steuerumgehung doch zum Abzug zugelassen.

Unversteuerte Vermögenswerte? Seit 1.1.2010 werden bei erstmaliger Selbstanzeige keine Bussen mehr erhoben. In Erbfällen erfolgt die Nachbesteuerung von bisher nicht deklarierten Werten nur für die letzten drei Jahre.