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Säule 3a im Jahr 2011 und 2012: Für Erwerbstätige mit BVG maximal Fr. 6'682.-, ohne BVG 20 % des  Nettoerlöses max. 33'408.-

Dividende oder Lohn? Dank privilegierter Dividendenbesteuerung bei Beteiligungen ab 10 % ist es in der Regel vorteilhaft, eine Dividende zu beziehen. Dabei ist zu beachten, dass nebst der Dividende ein branchenüblicher Lohn bezogen wird. Im Kanton Zürich wird die Verrechnungssteuer auf der Dividende in dem auf die Dividendenfälligkeit folgenden Jahr mit dem Einreichen der Steuererklärung, frühestens aber per 30.6. an die Staats- und Gemeindesteuern angerechnet.

Reduktion der Eigenmiete bei tiefem Einkommen. Im Kanton Zürich kann die Eigenmiete bei tiefem Einkommen reduziert werden. 
Die Eigenmiete darf nicht höher sein als 1/3 der Einkünfte. Der Pauschalabzug bleibt jedoch auf der bisherigen Höhe bestehen. So können erhebliche steuerliche Erleichterungen resultieren.

Pauschalabzug bei vermieteten Liegenschaften: Auf den ersten Blick erscheint der Pauschalabzug bei vermieteten Liegenschaften simpel. Uebernimmt jedoch der Vermieter Kosten, die üblicherweise vom Mieter getragen werden (z.B. Wasser, Treppenhausreinigung), sind diese vorgängig vom Ertrag abzuziehen, was zu einem tieferen steuerbaren Ertrag führt.